Die Praxis für Logopädie im Leipziger Osten

Wir sind Mundwerk®

Ihre Logopädische Praxis in Leipzig. Wir stehen für Kompetenz, Qualität und Leidenschaft, denn wir nehmen unseren Beruf sehr ernst. Individuelle Therapien bei Sprach-, Sprech-,  und Stimmstörungen gehören zu unserem Spezialgebiet. Zufriedene und gesunde Patienten sind unser höchstes Ziel. Überzeugen Sie sich persönlich, wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Stimme

… der durch die Stimmlippen  eines Menschen erzeugte und  in den Mund-, Rachen- und  Nasenhöhlen modulierte  Schall. Die Stimme wird vom  Menschen zur Übermittlung  von Informationen in Form  von Sprache und anderen  Lauten eingesetzt.

Sprache

… bezeichnet die aus Wörtern  bestehende, also verbale  Kommunikation und damit die  erfolgreichste  Kommunikationsform des  Menschen.

Sprechen

… der Vorgang des auf zwischen-menschliche Interaktion  ausgerichteten Gebrauchs der  menschlichen Stimme, wobei  artikulierte Sprachlaute erzeugt  werden.

was

… die Behandlung von Stimm-, Sprech und Sprachstörungen im Kindes-, Jugend und Erwachsenenalter.  Sie beinhaltet sowohl Beratung, Diagnostik, als auch individuelle Therapie.

Zu uns kommen Menschen aller Altersklassen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen  der Sprache, der Stimme, des Sprechens sowie des Schluckens und der Mundfunktion.

  • bei angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, bei zentral-motorischen  Körperbehinderungen oder bei Hörstörungen
  • bei Redeflussstörungen, wie z.B. Stottern oder bei Stimmproblemen
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- und Hirnverletzungen,
    mit internistischen  und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall,
    Morbus Parkinson,  Multipler Sklerose
  • Berufstätige mit hoher Stimmbelastung
  • bei Problemen des Spracherwerbs und der Aussprache,
    bei Lese- Rechtschreibschwierigkeiten
  • organische, funktionelle und  psychogene Stimmstörungen
  • Stottern, Poltern, Aphasie
  • Dysarthrie/Dysarthrophonie
  • Dysphagie (Schluckstörungen)
  • Sprechapraxie
  • Myofunktionelle Störungen
  • Artikulationsstörungen
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Sprachentwicklungsstörungen, -verzögerungen  Sprachentwicklungsstörungen bei zugrunde  liegender körperlicher oder geistiger Behinderung Dyslalie (Artikulationsstörungen)
  • Zentral-auditive Verarbeitungsstörungen
  • Dysgrammatismus
  • Myofunktionelle Störungen
  • Stottern, Poltern
  • Mund- und Essprobleme, auch Sondenentwöhnung
  • Stimmstörungen
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Mutismus
  • Lese-Rechtschreib-Störungen
  • Kindliche Aphasie und Dysphagie

Eine logopädische Therapie kann von Allgemeinmedizinern, HNO-, Zahn-, Kinderärzten, Neurologen,  Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen per Rezept verordnet werden.

  • bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe
  • Patienten, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einer Zuzahlung nicht ausgenommen sind, müssen eine Zahlung leisten
  • diese Zahlung beträgt ( § 61 SGB V) bis zur persönlichen Belastungsgrenze 10 % der  Kosten,
    zzgl. 10,- EUR je Verordnung
  • über besondere Ausnahmeregelungen informiert Sie auch jederzeit Ihre Krankenkasse

wer

Wir, das Team von Mundwerk®, stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Wir sind alle Examinierte und staatlich  anerkannte Logopäden, sowie anerkannte Praktikumsanleiter für Studierende der Bernd-Blindow-Schule für  Logopädie Leipzig.

Stephan Schmidt
Inhaber und Praxisleiter
Kristin Jackisch
staatlich anerkannte Logopädin
Nina Rolf
staatlich anerkannte Logopädin
Katja Morgenstern
staatlich anerkannte Logopädin

wie

1. Schritt

Besteht bei Ihnen ein logopädischer Behandlungsbedarf, müssen Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren. Stellt der Arzt eine Therapienotwendigkeit fest, bekommen Sie eine Überweisung in Form einer Heilmittelverordnung für Logopädie. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte können sein: Allgemeinmediziner, Neurologen, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, etc.

2. Schritt

In unserer Praxis erhalten Sie einen ersten Termin. Sie können uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zur Terminvereinbarung zu uns kommen. Bei Patienten, welche aus physischen, ärztlich begründeten Fällen nicht in der Praxis behandelt werden können, sind selbstverständlich Hausbesuche möglich!

3. Schritt

Beim ersten Termin wird ein Aufnahmegespräch geführt. Im Anschluss erfolgt eine Befunderhebung. Nach gemeinsamer Zielsetzung wird die Therapie begonnen. In der Regel beträgt die Therapiedauer 45 Minuten mit einer Frequenz von ein- bis zweimal pro Woche.

Kosten

Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ergibt sich pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.

wo

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